Kompetenz in Baustoffen – Lösungen aus einer Hand
03.12.2020

Stellungnahme zum HNA Bericht vom 21.11.2020

 Sehr geehrte Frau Grede,   

zu Ihrer Veröffentlichung am 21.11.2020 in der HNA und ihrem Kommentar am selbigen nehmen wir gern wie folgt Stellung: 

 1. Anzahl der LKW 

a. Wenn die „Kritiker“ von Lasterfahrten sprechen, meinen sie die einfache Richtung. Wenn wir von Anzahl LKW sprechen, meinen wir die Anzahl der verladen bzw. entladenen Fahrzeuge, die das Betriebsgelände besucht haben. Pro Fahrzeug entsteht ein Lieferschein. Natürlich fahren diese hin und zurück.

b. Am 14.10.2020 haben 112 LKW den Steinbruch angesteuert. Die Asphaltmischanlage, ebenfalls auf dem Gelände, ist von weiteren 67 LKW angefahren worden. Zusammen sind das 179 Fahrzeuge.  Frau Fiand hat 183 Fahrzeuge (366 „Lasterfahrten“) gezählt. Das ist nah beieinander. Allerdings handelt es sich dabei um alle Fahrzeuge an diesem Tag und nicht nur aus „ausgewählten Richtungen“. 
2019 wurden im Steinbruch insgesamt 12,5 Tausend Lieferscheine registriert, das sind im Durchschnitt 50 Lieferscheine (bei 251 Arbeitstagen). Dazu kommen 8,8 Tausend Lieferscheine an der Mischanlage, das sind 35 je Arbeitstag. (Das macht zusammen im Schnitt 85 Fahrzeuge oder 170 „Lasterfahrten“. ) Die Schwankungsbreite ist allerdings hoch. Insbesondere in den Monaten von September bis Oktober liegen diese Werte deutlich darüber. Dieses Jahr wurden tatsächlich im Oktober die höchsten Werte erreicht. (Die niedrigsten Werte werden in den Wintermonaten erzielt.) 

c. Die aktuelle höhere Belastung ist in der Region auf die aktuellen Großbaustellen zurückzuführen. Die Betriebsstätte (Steinbruch) ist mit einer Jahreskapazität von ca. 250 tto genehmigt. Darüber hinaus ist die Erdstoffeinlagerung genehmigt. Die Mengenbegrenzung hierfür liegt eher im Abbaufortschritt. Tatsachlich werden derzeit jährlich zwischen 30 und 50 tto eingelagert. In den letzten Jahren wurden inklusive Erdannahme ca. 250 tto abgesetzt bzw. angenommen. Dieser Wert wird 2020 und in den nächsten beiden Jahren voraussichtlich bei ca. 300 tto liegen.  Die genehmigte Jahreskapazität der Asphaltmischanlage liegt bei 100 tto. Der Absatz bewegt sich seit Jahren konstant auf diesem Niveau. Die aktuelle Großbaustelle hat auf den Asphaltabsatz in Großropperhausen keinen wesentlichen Einfluss.  Von den voraussichtlich ca. 400 tto verkauften Baustoffen in 2020 (Steinbruch und Asphaltmischanlage) wurden im September ca. 40 tto, im Oktober ca. 70  tto und im November ca. 60 tto ausgeliefert. Im Januar und Februar zusammen wurden ca. 20 tto ausgeliefert.  In den übrigen 7 Monaten des Jahres wurden im Durchschnitt – wiederum Steinbruch und Asphaltmischanlage zusammen – ca. 30 tto pro Monat ausgeliefert. 

 
2. Wer finanziell profitiert:
 
a. Die Stormanwerk GmbH wurde in den 60er Jahren von Bewohnern der Gemeinde Frielendorf und Umgebung erworben. Diese Eigentümergemeinschaft hat sich in den Jahren durch Vererbungen und Veräußerungen verändert. Die Eigentümer haben aber nach wie vor ihren Ursprung in der Region um Frielendorf. Seit den 70er Jahren ist diese Eigentümergemeinschaft auch an der Firma Bickhardt Bau AG beteiligt. Vor etwa 10 Jahren wurde das operative Geschäft, also die Betriebsstätten Großropperhausen und Lohne an ein 100 prozentiges Tochterunternehmen der Bickhardt Bau AG in Naumburg an der Saale verkauft. Die Bickhardt Bau Unternehmensgruppe wurde damit in der Region Nord- und Osthessen nachhaltig gestärkt. Dies kommt über die nach wie vor bestehende Beteiligung (an Bickhardt Bau) auch den Mitgliedern dieser Eigentümergemeinschaf zu Gute. 
 
b. Die Anzahl der Arbeitsplätze in den Werken hat sich zunächst auf Grund von Modernisierungen reduziert. Das Naumburger Baustoffunternehmen hat aber einen Teil seiner Verwaltung nach Bad Hersfeld verlegt und dort über 15 Arbeitsplätze geschaffen. Darüber hinaus wurde der Laborstandort Großropperhausen ausgebaut. Zählt man die Arbeitsplätze in Bad Hersfeld und in den Steinbrüchen Lohne und Ropperhausen zusammen, sind dort heute mehr Mitarbeiter beschäftigt, als vor 10 Jahren bei den damaligen Stormarnwerken. (Am Standort Großropperhausen sind derzeit 18 Mitarbeiter in Vollzeit und 2 MA in Teilzeit beschäftigt) 
 
3. Einfache Lösung oder Zauberei:
a. Wer spricht mit wem: Wir als Unternehmen haben der Gemeinde Frielendorf mit Schreiben vom 19.08.2020 die Bereitschaft signalisiert, auch außerhalb des aktuellen Genehmigungsverfahren Kommunikationsmöglichkeiten anzubieten. Darauf erfolgte bisher keine Reaktion. Die Gemeindevertretung ist das demokratisch legitimierte Gremium, mit dem wir gegebenenfalls auch für den Ort wirksame Vereinbarungen schließen können.  Dem Ortsbeirat Großropperhausen haben wir erklärt, dass wir mit den Waldeigentümern Verhandlungen aufnehmen. Ziel ist es, durch eine zusätzliche Zuwegung zum Steinbruch die Anzahl der Fahrten durch den Ort zu verringern. Das ist allerdings sehr ambitioniert. Die Initiatoren eines Flyers haben diesen – ohne vorher mit dem Unternehmen zu kommunizieren – in den Haushalten der Gemeinde verteilt. Dabei wurden einzelne Sachverhalte falsch dargestellt. Auf unserer Internetseite ist die vollständige Stellungnahme nachzulesen. Mittlerweile haben wir Kontakt aufgenommen und uns mit den Initiatoren getroffen. Diese sind enge Nachbarn unseres Standortes und durch die Nähe mehr betroffen, als andere. Im Rahmen von nachbarlichen Gesprächen suchen wir an dieser Stelle gemeinsam nach Lösungen.

b. Als die Gutshofakademie ihren Betrieb aufnahm, war unser Steinbruch bereits seit Jahrzehnten in Betrieb. Uns geschäftsschädigendes Verhalten bezüglich unserer Nachbarn vorzuwerfen, ist nicht hilfreich. Wir wollen die Geschäfte unserer Nachbarn nicht schädigen und unterstellen das umgekehrt auch unseren Nachbarn nicht.

c. Wir gehen davon aus, dass wir die gesetzlichen Lärmvorgaben einhalten, überprüfen das aber aktuell noch einmal.

d. Unabhängig davon prüfen wir Möglichkeiten, darüber hinaus schallschutztechnische Maßnahmen zu realisieren. Diese freiwilligen Maßnahmen dürfen wiederum die Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmung nicht beeinträchtigen, sonst sind die Maßnahmen für unser Geschäft schädlich. Inwieweit – bzw. wo eigentlich genau – Anpflanzungen, die wirtschaftlich und organisatorisch leicht zu realisieren wären, geeignete Maßnahmen des Schallschutzes darstellen, darüber besteht unter den Beteiligten noch keine sichere Erkenntnis. Unsere Bereitschaft ist jedenfalls signalisiert.

e. Der Steinbruch und die Asphaltmischanlage arbeiten nicht an Feiertagen. Eine andere Darstellung ist falsch. Richtig ist, dass ein Subunternehmen aus Berlin am Fronleichnam (der ist in Berlin kein Feiertag) bei uns im Steinbruch gearbeitet hat und wir das erst auf Anforderung unterbunden haben. Das bedauern wir und wir haben Vorkehrungen geschaffen, dass sich solch EIN Vorfall nicht wiederholt. 

f. Durch technische Störungen der Maschinen werden keine Arbeitszeiten überschritten. Ein längerer Ausfall von Maschinentechnik führt zu einer intensiveren Phase des Zweischichtbetriebes oder auch zur Produktion am Samstag. Beides ist genehmigt.

g. Die Samstagsarbeit ist grundsätzlich genehmigt. Nichts desto trotz haben wir unseren Nachbarn angeboten, uns dort freiwillig zu beschränken, um insbesondere 
bestimmte Samstagsseminare in der Gutshofakademie geräuschärmer zu ermöglichen. 

h. Die Verladung und Verwiegung im Steinbruch und an der Mischanlage beginnt grundsätzlich 6 Uhr.  Der Steinbruchbetrieb beginnt frühestens um die gleiche Zeit. Das produzierte Material liegt auf Halde und steht ständig zur Verfügung.  Bei der Mischanlage verhält es sich anders. Das Mischgut wird frisch produziert. Damit es ab 6 Uhr zum Verladen zur Verfügung steht, muss die Mischanlage ca. eine Stunde vorher in Betrieb genommen werden. Das und die teilweise bereits sehr früh vorfahrenden LKW sind bereits vor 6 Uhr zu hören. Der Steinbruch ist um diese Zeit nicht in Betrieb. Durch die verstärkte Nachfrage nach Gussasphalt - der nicht zeitgleich mit dem Walzasphalt hergestellt werde kann – beabsichtigen wir ab 2021 maximal 10 mal im Jahr die Mischanlage bereits ab 4 Uhr in Betrieb zunehmen.  Die Zustimmung zu dem 4 Uhr Beginn könnte ein wirtschaftliches Äquivalent zu den schallschutztechnischen Maßnahmen an der Mischanlage darstellen. Wir gehen derzeit davon aus, dass der Schallschutz an der Asphaltmischanlage am sinnvollsten ist und gleichzeitig unsere wirtschaftlichen Interessen berücksichtigen kann.

i. Alle mobilen Baugeräte, die derzeit noch mit einem akustischen Rückfahrsignal ausgestattet sind, werden bis zum Jahresende umgerüstet.  
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Thorsten Tonndorf
Geschäftsführer